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Bericht aus der Sitzung am 07.04.2003

Technischer Ausschuss 

TOP 1
Bausachen 

Im neuen Baugebiet "Hinterlohrn" soll auf dem Grundstück Panoramaweg 68 ein Einfamilienhaus mit Flachdachgarage erstellt werden. An der Süd-/Westseite wird das Baufenster mit der Garage um 1,3 m² überschritten. 

In der Gutenberger Straße 4 ist geplant, eine Werkstatt mit Büro anzubauen. Zusätzlich ist die Erstellung von Dachgauben vorgesehen. Für diesen Bereich gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung festlegt. Deshalb muss sich dieses Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügen. Das Gebiet ist als Mischgebiet einzustufen. Der dort ansässige Gewerbebetrieb wird bisher in der Garage ausgeübt. Derzeit wird vom Gewerbeaufsichtsamt geprüft, ob dieser Betrieb (Metallbearbeitung) mischgebietsverträglich ist. Der Technische Ausschuss erteilte beiden Vorhaben das Einvernehmen. 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Kelterplatz" wurden auf den noch unbebauten Grundstücken, die an den Wohnweg angrenzen, zusätzliche Garagenstandorte festgelegt, um bei einer möglichen Doppelhausbebauung dieser Grundstücke eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilen zu können. Im Bebauungsplan ist bisher nur je ein Garagenbaufenster vorgesehen. 

TOP 2
Antrag zur Genehmigung der Teilung von Grundstücken Flurstück 3542, Kelterstraße 

Auf dem Grundstück Kelterstraße 50/Hintere Straße soll eine Doppelgarage erstellt werden. Hierfür wurde bereits das Einvernehmen erteilt. Zur Umsetzung der Planung wurde eine Teilfläche des angrenzenden Grundstücks erworben. In Dettingen ist die Teilung von Grundstücken aufgrund Satzung genehmigungspflichtig. Der Technische Ausschuss stimmte dieser Teilung zu. 

TOP 3
Umbau Gebäude Hintere Straße 77 Ausbau der Wohnung im 1. Obergeschoss 

Der Polizeiposten wird in das gemeindeeigene Gebäude Hintere Straße 77 umziehen. Damit die Wohnung im 1. OG wirtschaftlich genutzt werden kann, hat der Technische Ausschuss die Renovierung beschlossen. Ebenso wurde einer Sanierung der Nord- und Westfassade zugestimmt. 

TOP 4
Bebauungsplanangelegenheiten der Stadt Kirchheim 
        
4.1. Bebauungsplan "Bulkesweg - Jauchterbach" 
         
4.2. Bebauungsplan "Schlachthof"
 

Für den Bereich der unbebauten Grundstücke südlich des Bulkeswegs soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieses Gebiet ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. 

In der Stadtmitte ist die Neubebauung des alten Schlachthofs geplant. Der Bebauungsplan "Gerberviertel", in dessen Bereich das Gebäude liegt, sieht eine Erhaltung und Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes vor. Aus wirtschaftlichen Gründen ist dies jedoch nicht möglich. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schlachthof" sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Neubebauung unter größtmöglicher Erhaltung der historischen Bausubstanz geschaffen werden. In beiden Bebauungsplanverfahren werden keine Anregungen vorgebracht, da Belange der Gemeinde Dettingen nicht berührt werden. 

Gemeinderat 

TOP 1
Bürgerfragestunde 

Nachdem keiner der anwesenden Zuhörer Fragen an die Verwaltung stellte, wurde in der Tagesordnung fortgefahren. 

TOP 2
Schul- und Sportgebiet "Untere Wiesen"           
Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag - geänderte Fassung 

Die Kostenaufteilung für Planung, Grunderwerb und Erschließung dieses Gebietes wird über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Landkreis und Gemeinde geregelt. Dieser Entwurf sah eine Aufteilung der Kosten im Verhältnis der Grundstücksgrößen für Verbundschule und Grundschule vor, wonach 2/3 auf den Landkreis und 1/3 auf die Gemeinde entfallen würden. Nachdem das Straßenbauamt lediglich einem dreiarmigen Kreisverkehr zustimmte, musste die Planung geändert werden. Für das Schul- und Sportgebiet und das geplante Wohngebiet entsteht auf einer Länge von rd. 100 m eine gemeinsame Zufahrt. Die Kosten für den Kreisverkehr und den gemeinsamen Teil der Erschließungsstraße (rund 100 m) werden daher je zur Hälfte vom Landkreis und der Gemeinde getragen. Außerdem beinhaltet der geänderte Vertrag eine Klausel, nach der im Falle einer höherwertigen Nutzung der ausgewiesenen Sportflächen (z.B. durch Wohnen oder Gewerbe) nachzuverhandeln ist. Die restliche Finanzierung teilt sich wie bisher vorgesehen auf. Diesem geänderten Vertrag hat der Kreistag in seiner Sitzung am 20.03.2003 und der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.04.2003 zugestimmt. 

TOP 3
Antrag der T- Mobile Errichtung von 3 Mobilfunkstandorten 

Die T-Mobile beabsichtigt, in Dettingen 3 UMTS-Mobilfunksendeanlagen zu installieren. Diese müssen innerhalb bestimmter Suchkreise (Gewerbegebiet, Ortsmitte, Guckenrain) liegen. Bei der Wahl der Gebäude, auf denen diese Anlagen errichtet werden sollen, hat die Gemeinde ein Mitspracherecht. An folgenden Standorten im Gemeindegebiet sind bereits Sendeanlagen errichtet: Auf dem Turm der Evangelischen Kirche (D1/DeTeMobil), beim Hochbehälter Eichhalde (E-Plus, D2/Vodafone) und auf dem Berger Areal (Viag Interkom). Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, drei Gebäude zu benennen und einen unabhängigen Sachverständigen mit der Beurteilung möglicher Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu beauftragen. Dieser Vorschlag wurde vom Gremium unterstützt. In der nächsten Sitzung werden die Untersuchungsergebnisse vorgestellt und eine Entscheidung über die Standorte getroffen. 

TOP 4
Ausbau der Gartenstraße 
          
Vergabe der Straßenbeleuchtung 

Die Installation der Straßenbeleuchtung wurde beschränkt ausgeschrieben. Der Auftrag wurde an die Firma Elektro Raichle aus Dettingen als günstigste Bieterin vergeben. Als Lampentyp wurde die Leuchte "Nr. 9858" BEGA ausgewählt. Diese Leuchte ist bereits in der Kelter-, Hanf-, und Bergstraße installiert. Die Leuchtenstandorte werden derzeit mit den Anwohnern abgestimmt. 

TOP 5
Sanierung der Ortskanalisation 
          
Zwischenbericht und Maßnahmen 2003 

Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung müssen Schäden der Klasse 1 und 2 unverzüglich beseitigt werden. Nach Absprache mit dem Landratsamt wurde hierfür ein Prioritätenplan aufgestellt, der den zeitlichen Ablauf der Schadensbehebung bis zum Jahr 2006 beinhaltet. In diesem Zeitraum muss die Gemeinde rd. 2,45 Mio Euro in die Sanierung des Kanalsystems investieren. Im Jahr 2002 wurden die schadhaften Stellen im nördlichen Gemeindegebiet saniert. Im Jahr 2003 sind die Kanalisationsarbeiten in der Gartenstraße (1. Bauabschnitt) und die Erneuerung des schadhaften und hydraulisch überlasteten Kanals in der Kirchheimer Straße zwischen der Robert-Bosch-Straße und der Dieselstraße vorgesehen. In diesem Zusammenhang sollen auch die dort aufgetretenen Straßenschäden behoben werden. Die Ausschreibung wird nach der Sommerpause durchgeführt, die Vergabe erfolgt im Oktober. Die Bauzeit erstreckt sich voraussichtlich von November 2003 bis März 2004. 

TOP 6
Baugebiet "Hinterlohrn" 
          
Errichtung von Garagenhöfen 

Die geplanten Garagenhöfe werden von der Gemeinde erstellt und die einzelnen Garagen an Interessenten veräußert. Das Gremium beschloss, die Garagenbauwerke mit Fertigbauelementen zu errichten. Die Fundamente für die Garagenhöfe werden im Rahmen der Straßenbauarbeiten erstellt. Die Gestaltung der Außenverkleidung und der Kaufpreis müssen zu gegebener Zeit noch festgelegt werden. 

TOP 7
Abrechnung des Erschließungsgebietes "Am Kelterplatz" 
          
Festlegung des Abrechnungsgebietes 

Der Wohnweg "Am Kelterplatz" wurde bebauungsplanmäßig hergestellt und dem Verkehr übergeben. Für die Erhebung der Erschließungsbeiträge muss für die erschlossen Grundstücke ein Abrechnungsgebiet festgelegt werden. Diesem hat der Gemeinderat zugestimmt. Im November 2000 wurden bereits Vorausleistungen erhoben, so dass nur noch geringe Beträge nachzuerheben sind. 

TOP 8
Kirchheimer Straße 35 
          
Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes 

Um die städtebaulichen Ziele des Rahmenplans für die Ortsmitte zu sichern, hat die Gemeinde für den Bebauungsplan "Nördlich der Oberen Straße" eine Satzung über das Vorkaufsrecht beschlossen. Nachdem ein notariell beurkundeter Kaufvertrag für das Grundstück Kirchheimer Straße 35 vorliegt, muss die Gemeinde entscheiden, ob vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird. Die Verwaltung hat bereits Kontakt mit dem Erwerber aufgenommen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es ist vorgesehen, dass die Gemeinde eine Teilfläche des Grundstücks erwirbt und sich der Eigentümer bei einer späteren freiwilligen Umlegung in diesem Bereich beteiligt. Der Gemeinderat hat beschlossen, im Falle einer Einigung mit dem Erwerber von der Ausübung des Vorkaufsrechts abzusehen. 

TOP 9
Flächennutzungsplan 2000 - 3. Änderung 

Im November 2002 hat der Gemeinsame Ausschuss die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Für den Bereich Dettingen wurden die geänderten Verhältnisse im Bereich des Kelterplatzes, der Stelle und die geplante Wohnbebauung auf dem Berger-Areal im Flächennutzungsplan angepasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen wurden, soweit möglich, berücksichtigt. Der Gemeinderat beschloss, beim Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim den Auslegungsbeschluss des Flächennutzungsplanes zu beantragen. 

TOP 10
Verschiedenes 

Kindergartenangelegenheiten 

Im Januar 2003 wurde in den Kindergärten eine Bedarfsumfrage durchgeführt. Bürgermeister Haußmann berichtete über das Ergebnis der Umfrage und die sich daraus ergebenden bedarfsgerechten Änderungen der Öffnungszeiten. Das Ergebnis wurde in der vergangenen Woche im Kindergartenausschuss vorgestellt und beschlossen. Hervorgehoben wurde in diesem Zusammenhang auch die sehr gute Zusammenarbeit der engagierten Kindergartenleiterinnen mit der Kirchengemeinde und der Gemeindeverwaltung. Für nähere Informationen verweisen wir auf den gesonderten Bericht in diesem Mitteilungsblatt. Die Eltern werden persönlich über die geplanten Änderungen informiert. 

Radweg Dettingen-Owen 

Manchmal waren die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern nicht ganz einfach, aber die letzten Verträge sind in Dettingen bereits unterzeichnet. Nachdem die Grundstücksverhandlungen auf Owener Gemarkung auch zum Abschluss gebracht wurden können die Bauarbeiten für die seit langem geplante Verbindung zwischen Dettingen und Owen nach einer kurzen Unterbrechung wieder aufgenommen werden. Der Zeitplan ist bis jetzt vollkommen eingehalten, so dass sogar eine frühere Fertigstellung möglich ist. Aller Voraussicht nach kann der Rad- und Feldweg bereits vor den Sommerferien genutzt werden. Und sogar für den Kreuzungspunkt der "Sibyllenspur" mit dem Weg hat man sich etwas einfallen lassen. Eine Bank soll hier zum Verweilen aufgestellt werden, und es wird versucht, die Spur an dieser Stelle besonders gut sichtbar zu machen. Eventuell wird noch eine Tafel mit der Aufschrift des Hintergrundes dieser Spur aufgestellt, so dass sich Fußgänger und Radfahrer für den Moment in "sagenhafte" Zeiten entführen lassen können. Fast ein historischer Moment meinte ein Ratsmitglied, denn die Planungen für diesen Wirtschaftsweg ziehen sich schon fast 3 Jahrzehnte. 

Pflanzaktion am Jauchertbach 

Mit Lob und Anerkennung erwähnte ein Ratsmitglied die kürzlich durchgeführte Pflanzaktion. Unter dem Motto "Spaten statt Taschenrechner" haben Schüler der Teckschule Dettingen 200 heimische Sträucher als Unterschlupf für Rebhühner und viele weitere Tierarten beim Jauchertbach gepflanzt. Angeleitet und unterstützt wurden sie dabei von den Mitarbeitern des Bauhofteams.