Durch Klicken auf die verschiedenen Bereiche erhalten Sie eine größere Ansicht
mit Beschreibungstext.
Veranlassung und Zweck der Planung
Die Gemeinde Dettingen unter Teck beauftragte das Planungsbüro
Architekten-Stadtplaner Zoll, Stuttgart mit der Erarbeitung des Städtebaulichen
Rahmenplans "Ortsmitte".
Der Städtebauliche Rahmenplan ist
Planungsinstrument außerhalb des Baugesetzbuches, das heißt ohne irgendeine
verbindliche Rechtskraft. Er ist als planerische Zwischenstufe, seiner
Aussageschärfe entsprechend zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
einzuordnen. Als sogenannte "informelle Planung" dient der Rahmenplan zur
Vorbereitung, Begleitung und Ergänzung städtebaulicher Maßnahmen und deren
besseren Veranschaulichung.
Für alle Beteiligten (Bürger, Gemeinderat
und Gemeindeverwaltung) stellt der Rahmenplan ein Zielkonzept, ohne gesetzlich
verankerte Rechtsbildung dar. Jedoch kann er als vom Rat zu beschließender
"Selbstbindungsplan" eine gewisse Verbindlichkeit für die kommunale Verwaltung
und Politik erhalten.
Der Rahmenplan enthält auch langfristige Ziele.
Bei sich ändernden Planungsvoraussetzungen und Detailvorstellungen ist der
festgelegte Rahmen so flexibel, Bereiche zu ändern oder auszutauschen, ohne das
Gesamtkonzept zu verlassen.
Nach oben
Ziel der Planung
Der Städtebauliche Rahmenplan für die "Ortsmitte" Dettingens zeigt die derzeitige Situation und die Zielsetzung für das Bearbeitungsgebiet auf.
Die Planung soll Grundlage für die Beurteilung und Entscheidung zu Einzelmaßnahmen sein. Sie soll dazu dienen, das private Baugeschehen in geordneten Bahnen zu halten, Gleichbehandlung aller Bauwilligen zu gewähren und bewusst im Interesse der gesamtörtlichen Entwicklung Entscheidungen treffen zu können.
Nach oben
Bestandsaufnahme und Analyse
Die örtlichen Gegebenheiten wurden aufgenommen und bewertet. Räumliche und sachliche Problemschwerpunkte wurden sichtbar. Auf sich abzeichnende Probleme und Missstände wird hingewiesen, um vorhandene Entwicklungschancen optimal nutzen zu können und Defizite abzubauen.
Nach oben
Neuordnungskonzept / Maßnahmenkonzept
Das Konzept der künftigen Entwicklung der Gemeinde wurde auf dieser
Grundlage erarbeitet, abgestimmt mit der Verwaltung, dem Gemeinderat und wurde
mit den Bürgern öffentlich diskutiert.
Nach oben
Allgemeine Zielvorstellungen
Allgemeine Zielvorstellungen werden wie folgt formuliert:
Ungeordnete Bereiche
Für ungeordnete Bereiche sollen
Nutzungs- und Bebauungskonzepte erstellt werden. Dies gilt beispielhaft für das
"Berger Areal", den Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Bahnanlagen und den
Bereich zwischen Nikolausstraße und Verbindungsstraße zur Bundesstraße.
Baulücken:
Baulücken sollen geschlossen werden, um der
Auflösung des Straßenraums und damit des Ortsbildes entgegen zu wirken. Dies
gilt insbesondere an den Blockecken, welche schon an mehreren Stellen nicht mehr
vorhanden sind.
Konzeption zu Baumöglichkeiten in
Blockinnenbereichen:
Es soll eine geordnete zweite Reihe Bebauung
möglich sein. Dabei soll eine von Bebauung freizuhaltende Gartenzone
angemessener Tiefe (mind. 20 m) bestehen bleiben. Die Bebauung im Blockinneren
soll die dort vorhandene Bebauung abrunden um auch dem Innenbereich ein Gesicht
zu geben. Die Erschließung rückwärtiger Bereiche und zweiter Reihe Bebauung soll
gesichert sein (privatrechtlich oder öffentlich).
Straßen- und
Platzneugestaltung:
Um die Ortsmitte zu stärken und neue Nutzungen auch
an den heutigen Hauptstraßen zu ermöglichen sollen neu zu gestaltenden Straßen
entsprechend der stadträumlichen Situation angemessen gestaltet werden. Bsp.:
verkehrsberuhigende Gestaltung in der Kirchheimer Straße.
Grün:
Mehrere Straßenzüge sollen durch Bäume begrünt werden. Die Begrünung
soll entsprechend der stadträumlichen Bedeutung erfolgen. (z.B.: in der
Kirchheimer Straße und Teckstraße alleeartig, in mehreren Seitenstraße durch
einseitige Baumreihen, sowie Baumtore in der Kirchheimer Straße)
Verkehr:
Die Straßen der Gemeinde erhalten eine, ihrer
Nutzung und dem Verkehrsaufkommen entsprechende Gestaltung (abgestufte
Hierarchie).
Einzelmaßnahmen:
Im Weiteren sind den
beigefügten Plänen die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen zu entnehmen.
Nach oben
|