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Kosten und Finanzierung (17.02.2006 - KW 7)

Mitteilungsblatt Seite 3  (17.02.06; KW 7)
Bürgerentscheid am 26. März
Anregungen zur Diskussion (Teil 2)

Die Kosten und die Finanzierung

In der öffentlichen Auseinandersetzung um eine Baumaßnahme spielen die Kosten und deren Finanzierung immer eine wichtige Rolle. Der vorliegende Entwurf zum Fußgänger- und Radfahrersteg wurde gewissenhaft daraufhin überprüft. Wichtig ist aber vor einer Entscheidung auch, welche Alternativen zur Verfügung stehen, wie viel sie kosten und wie dabei die Finanzierung aussehen könnte. Das bedeutet nicht, dass sofort „morgen“ gebaut werden muss. Wie bereits dargestellt, geht es in erster Linie darum, Probleme aufzuzeigen, Lösungen anzubieten und für die Gemeinde Dettingen die beste Zukunftsentscheidung zu treffen. Generell gilt, dass die Kosten einer öffentlichen Baumaßnahme letztendlich immer vom Steuerzahler aufzubringen sind. Die Frage der Finanzierung geht darüber hinaus detailliert auf die Herkunft der Mittel ein. Hier wird unterschieden zwischen staatlichen Zuschüssen und Eigenmitteln der Gemeinde. Zu prüfen ist ferner, ob unter Umständen den Bund als Eigentümer der B 465 im einen oder anderen Fall eine Pflicht zur Mitfinanzierung trifft.

Der Steg  

Für den Neubau des Stegs sind die Kosten und die Finanzierung bekannt. Vom Regierungspräsidium wurde hier ein Zuschuss von 516.000 € in Aussicht gestellt. Bei Gesamtkosten von 886.000 € verbliebe nach Abzug der Fördermittel für die Gemeinde ein Eigenanteil von 370.000 €. Dies ist, in Zeiten knapper Kassen auch des Landes, ein beachtlicher Zuschuss. Begründet wird dies mit der deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Schaffung einer behindertengerechten Verbindung und der Möglichkeit der Kombination von Fuß- und Radweg über den Steg.    Wenn sich am 26. März eine Mehrheit in der Bürgerschaft für den Steg aussprechen sollte, könnte diese Investition auch bei angespannter Haushaltslage der Gemeinde solide finanziert werden. Angesichts unseres Haushaltsvolumens würde der Eigenanteil der Maßnahme rd. 23 % unserer  durchschnittlichen jährlichen Investitionen entsprechen.  

Die Alternativen  

Zur Verbesserung der Situation käme anstelle des Stegs langfristig auch ein Neubau (5 m Breite) oder ein Umbau (3 m Breite bleibt erhalten) der bestehenden Unterführung in Betracht. Die Kostenschätzungen hierfür belaufen sich auf 1,52 Mio. € bzw. 1,23 Mio. €. Für diese Varianten sind allerdings nur die Kosten verbindlich bekannt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann aber davon ausgegangen werden, dass der Bund im Fall des Ausbaus der B 465 den Kostenanteil, der auf die Verlängerung der Unterführung nach Osten mit neuer, behindertengerechter Rampe entfällt, tragen müsste. Dieser Anteil wäre je nach Variante unterschiedlich hoch. Der verbleibende Restbetrag wäre zwar ebenfalls, mit Ausnahme der Planungskosten, dem Grunde nach förderfähig. Ohne konkreten förmlichen Antrag sieht sich jedoch das Regierungspräsidium außerstande, verbindliche Zusagen zur Höhe des Zuschusses machen zu können. Hier müsste zunächst geprüft werden, ob auch mit diesem Ansatz erhebliche Verbesserungen der Verkehrssicherheit zu erzielen wären. Bedenklich erscheint aus fachlicher Sicht zumindest ein Umbau der Unterführung unter Beibehaltung der Breite von 3 m, weil bei dieser Lösung die Sichtverhältnisse sowie der Konflikt zwischen Fußgänger und Radfahrer nicht wirksam verbessert bzw. gelöst werden könnte. Unterstellt man jedoch denselben Fördersatz wie beim Steg, wäre der Eigenanteil der Gemeinde bei beiden Unterführungsvarianten auf jeden Fall höher.   
Untersucht wurde schließlich auch die Frage, ob es möglich ist, die bestehende Unterführung mit einfachen Mitteln und ohne Baumaßnahmen heller, freundlicher und damit attraktiver zu gestalten. Hierbei könnten mit neuer Beleuchtung, hellen Farben und Kameraüberwachung durchaus sichtbare Verbesserungen erzielt werden. Die Kosten für diese Maßnahmen wurden auf 173.000 € geschätzt. Fördermittel dafür gibt es nicht.  

Die Entscheidung treffen Sie am 26. März! Auch in der nächsten Woche erhalten Sie in Ihrem Mitteilungsblatt weitere Anregungen zur Diskussion und zu Ihrer Meinungsbildung. Hinweisen möchten wir nochmal auf die Sonderausgabe des Mitteilungsblattes am 17. März sowie die Bürgerinformationsveranstaltungen am 21. und 23. März, jeweils 19.30 Uhr.