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Grundbuch- und Notariatsreform - neue Zuständigkeiten

Im Dezember 2017 wurde das staatliche Notariat in Kirchheim geschlossen. Die Europäische Kommission hat die mehr als 150-jährige Tradition der Bezirks- und Amtsnotariate abgeschafft. Nach den Vorgaben vom Land Baden-Württemberg gibt es nun nur noch freiberufliche Notare.

In Nachlass- und Betreuungsangelegenheiten ist seit dem 01. Januar 2018 für Sie zuständig:

Amtsgericht Kirchheim unter Teck
- Nachlass- und Betreuungsgericht -
Postanschrift: Alleenstraße 86, 73230 Kirchheim unter Teck
Hausanschrift: Turmstraße 5, 73230 Kirchheim unter Teck
Fon: 07021/9748-0, Fax: 07021/9748-35
eMail: poststelle@agkirchheimteck.justiz.bwl.de

Grundbuchamt und Grundbucheinsichtsstelle:

Grundbuchamt:
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde das Grundbuchamt im Notariat Kirchheim bereits zum 12. Juni 2017 aufgehoben. Zuständig ist nun das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen:

Amtsgericht Böblingen
- Grundbuchamt -
Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen 
Fon: 07031/6860-0; Fax: 07031/6860-300
eMail: poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de

Wichtiger Hinweis: Per Post oder per E-Mail können Grunbuchauszüge nur beim Grundbuchamt in Böblingen angefordert werden.

Grundbucheinsichtstelle:
Bei der Gemeindeverwaltung Dettingen besteht eine Grundbucheinsichtsstelle. Für die Einsicht ins Grundbuch und die Erteilung von Grundbuchabschriften dürfen Sie sich gerne an Frau Schuster  (Fon: 07021/5000-12; eMail: d.schuster[at]dettingen-teck.de, Zimmer 2)oder an Herrn Neubauer (Fon: 07021/5000-20; eMail: j.neubauer[at]dettingen-teck.de, Zimmer 22) von der Gemeindeverwaltung wenden. Die Grundbucheinsichtsstelle hat im Gegensatz zum Grundbuchamt nur eine eingeschränkte Zuständigkeit. Bei der Gemeinde kann lediglich Einsicht ins Grundbuch genommen bzw. ein Auszug daraus erteilt werden. Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet aktuell 10,-- € und ein beglaubigter Grundbuchauszug 20,-- €. Damit Sie ins Grundbuch Einsicht nehmen können bzw. Ihnen ein Ausdruck erteilt werden kann, muss ein “berechtigtes Interesse“ vorliegen. Die Grundbucheinsichtsstelle ist nicht berechtigt, Ihnen einen Grundbuchausdruck elektronisch zu übermitteln. Dies ist den Grundbuchämtern vorbehalten. Zur Vornahme von Änderungen und Eintragungen in ein Grundbuch, sowie Beratungsleistungen ist ausschließlich das Grundbuchamt Böblingen berechtigt.

Wichtiger Hinweis: Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bei der Grundbucheinsichtstelle ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei einer der o. g. Personen und bringen Sie zum Termin den Personalausweis mit.

Freiberufliche Notare:

Beurkundungen wie Kauf- und Schenkungsverträge, Grundschulden, Eheverträge, Vollmachten, Testamente, Gesellschaftsverträge, Beglaubigungen usw. erfolgen seit 01.01.2018 ausschließlich durch freiberufliche Notare. Die Notarsuche kann auch über das Portal der Bundesnotarkammer unter www.notar.de (Menüpunkt “Notarsuche“) erfolgen. In Kirchheim unter Teck sind dies:

Notarinnen Jocham und Sienz
Dettinger Straße 129, 73230 Kirchheim unter Teck
Fon: 07021/99892-0

eMail: kanzlei@notare-villa-kirchheim.de