Aufgrund eines Gerichtsurteils wurden rückwirkend zum 01.01.2010
getrennte Gebühren für Schmutz- und für Regenwasser (= gesplittete
Abwassergebühr) eingeführt.
Grundlage für die Abrechnung des von allen Grundstücken in die
öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleiteten Regenwassers
(Regenwassergebühr) sind die jeweiligen befestigten und überbauten
Grundstücksflächen.
Die Ersterhebung ist abgeschlossen. In den Neubaugebieten müssen vereinzelt,
je nach Baufortschritt und Fertigstellung der Außenanlagen, die überbauten und
befestigten Grundstücksflächen noch erfasst werden.
Sie haben Änderungen oder schließen ein Grundstück erstmalig an die
Abwasserbeseitigung an?
Grundsätzlich gilt nach der Abwassersatzung der Gemeinde, dass innerhalb
eines Monats nach dem Anschluss des Grundstücks an die
Abwasserbeseitigung vom Gebührenzahler die Lage und Größe der
Grundstücksflächen, von denen Regenwasser den öffentlichen Abwasseranlagen
zugeführt wird, der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen sind. Falls keine
Mitteilung erfolgt, werden die Berechnungsgrundlagen für die
Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde notfalls geschätzt. Prüffähige
Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:250 mit Eintrag der
Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen
angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der Versiegelungsarten (0,3
oder 0,6 oder 0,9) und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße zu
kennzeichnen. Ändert sich die Größe der überbauten und befestigten
Grundstücksflächen oder der Versiegelungsgrad (0,3 oder 0,6 oder 0,9) in Summe
um mehr als 6 m², ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde
mitzuteilen.Hierzu steht nachfolgender Vordruck zur Verfügung:
Änderung
Flächenerfassung
Hinweisblatt zur Änderung der
Flächenerfassung
Häufig gestellte Fragen
Wir weisen daraufhin, dass Sie verpflichtet sind, der Gemeinde sowohl den
Anschluss von Grundstücksflächen an die Abwasserbeseitigung als auch Änderungen
an den befestigten und versiegelten Grundstücksflächen nach der Abwassersatzung
mitzuteilen. Sollte diese Mitteilung unterbleiben, stellt dies eine
Ordnungswidrigkeit dar.
Weitere Informationen:
Gebührensätze
Schmutz- und Regenwasserbeseitigung
Änderung der Abwassersatzung - gesplittete
Abwassergebühr
Bürgerinformationsveranstaltung
am 19.05.2011
Ansprechpartner im
Rathaus