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Ergebnis (detaillierte
Darstellung)
Bürgerentscheid über den Fußgänger- und Radfahrersteg am 26. März
2006 Gerade einmal vier Monate nach Inkrafttreten der
Gesetzesänderung zur Erleichterung von Bürgerentscheiden in Baden-Württemberg
hat der Gemeinderat in der Sitzung am 14. November 2005 einstimmig beschlossen,
die Entscheidung über den Bau eines Fußgänger- und Radfahrersteges über B 465
und Bahnlinie allen Dettinger Bürgerinnen und Bürgern direkt zu übertragen.
Zur Meinungsbildung wurden wichtige Informationen sowie Pläne, Kosten und
Daten zum Stegbau und zu
den Alternativen
zusammengestellt. Was ist ein „Bürgerentscheid“? Bei einem Bürgerentscheid
entscheidet die Bürgerschaft anstelle des Gemeinderates über ein Sachthema. Der
Entscheid hat daher die Wirkung eines endgültigen
Gemeinderatsbeschlusses. Warum ein
Bürgerentscheid? Der Gemeinderat hat Ende der 90-er Jahre auf Basis
einer direkten Befragung von 1.000 repräsentativ ausgewählten Bürgerinnen und
Bürgern die Ziele unserer Gemeindeentwicklung bis 2010 definiert. Dabei spielte
auch die Trennung des Ortes durch Bundesstraße und Bahnlinie und die damit
verbundenen negativen Auswirkungen eine wesentliche Rolle. Im Zuge der
Erschließung des Gebiets „Untere Wiesen“ mit Erwerb von Flächen für die neue Grundschule
wurde die Idee des Stegs diskutiert. Grundsätzlich ist es eine der zentralen
Zukunftsfragen der kommunalen Verkehrspolitik, welchen Stellenwert der
nicht-motorisierte Verkehr künftig haben soll. Gerade in finanziell schwierigen
Zeiten ist es aber auch wichtig, Prioritäten regelmäßig neu zu überdenken und
bedeutende Investitionen auf eine breite demokratische Basis zu stellen. Deshalb
hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, die Chance zu mehr direkter
Demokratie zu ermöglichen und die Entscheidung der Bürgerschaft zu übertragen.
In zeitlicher Hinsicht sollte die Frage des Stegs aufgrund des baulichen
Zusammenhangs auf jeden Fall vor der Neugestaltung des Bahnhofsplatzes
entschieden werden. Wie konnte man sich (s)eine Meinung
bilden? Ganz einfach – indem man das Mitteilungsblatt, das die wichtigsten Informationen enthielt, wie
gewohnt aufmerksam gelesen hat. Zusätzlich wurde eine Sonderausgabe des
Mitteilungsblattes mit den Stellungnahmen der Verwaltung und der Fraktionen
sowie den technischen Daten über den Stegbau am 17. März 2006 an alle
Haushalte verteilt. Mit den Unterlagen zur Landtagswahl erhielten die
Wahlberechtigten ausführliche Informationen auch zum Bürgerentscheid. Darüber
hinaus boten Verwaltung und Gemeinderat Informationsveranstaltungen am
21. und 23. März 2006 zur umfassenden Information und der
eigenen Meinungsbildung an.
Zusätzlich wurden hier Pläne, Daten und Kosten zum Stegbau und zu den Alternativen dargestellt. Wie wird bei
einem Bürgerentscheid abgestimmt? Die Fragestellung für den
Bürgerentscheid am 26.03.2006 lautete: „Sind Sie für den Bau des Fußgänger- und
Radfahrersteges in Form der Variante Mitte über B 465 und Bahnlinie?“ Auf dem
Stimmzettel bestand die Möglichkeit „Ja“ oder „Nein“ anzukreuzen, um mit
der Antwort konkret zu entscheiden! Wie wird das Ergebnis
ermittelt? Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne
entschieden, wie sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde.
Diese Mehrheit muss allerdings mindestens 25% der Stimmberechtigten betragen.
Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so hat der Gemeinderat das letzte
Wort. Wer ist
stimmberechtigt? Stimmberechtigt sind alle Dettinger Bürgerinnen und
Bürger. Wer Bürgerin und Bürger ist, sagt § 12 der Gemeindeordnung
Baden-Württemberg: Bürger der Gemeinde ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels
116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen
Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger), das 18.
Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde
wohnt. Wann fand der Bürgerentscheid statt? Der
Bürgerentscheid fand zusammen mit der Landtagswahl am Sonntag, 26. März
2006 statt. Warum war es überhaupt wichtig,
zur Abstimmung zu gehen? Der Bürgerentscheid ist eines der wenigen
Elemente direkter Demokratie in Deutschland. Wie immer die Fragestellung an
diesem Tag entschieden wird – es ist wichtig, dass viele Dettingerinnen und
Dettinger die Entscheidung tragen – schließlich kann ein Bürgerentscheid
innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert
werden!
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