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Bericht aus der Sitzung am 15.06.2015

Gemeinderat

TOP 1
Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2
Sanierung Feldwege 2015
Umsetzung 2015
Der Gemeinderat beschloss, in diesem Jahr  die Feldwege in den Gewannen Neuhalde, Fußhäuser und Hölle zu sanieren. Nähere Informationen zu den Sanierungen erhalten Sie bei Herrn Sokolowski, Tel.: 5000-60 oder j.sokolowski[a]dettingen-teck.de.

TOP 3
Eigenbetrieb Wasserversorgung
Feststellung des Jahresabschluss zum 31.12.2014
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung zum 31.12.2013 gemäß § 16 III S. 2 EigBG festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2014 schließt mit einem Jahresüberschuss (nach Steuern) in Höhe von 29.246,43 € ab

(Vorjahr: 47.557,65 €). Der Jahresüberschuss hat sich damit gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2013 um 18.311,22 € (38,50 %) reduziert. Im Wirtschaftsplan 2014 war eine Gewinnerwartung mit 30.000 Euro veranschlagt – damit liegt der realisierte Gewinn 753,57 € unter dem Planansatz.

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung bezahlt an den Gemeindehaushalt als Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsflächen eine jährliche Konzessionsabgabe in gesetzlich zulässiger Höhe. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Gemeinde und Eigenbetrieb wurde 2005 unterzeichnet. Die volle Konzessionsabgabe hätte für 2014 insgesamt 51.909 € betragen. Erzielt werden konnten lediglich 23.255,67 €.

Kalkuliert wurde 2014 mit Erträgen von insgesamt 530.000 € und mit Aufwendungen von 500.000 €. Tatsächlich waren die Erträge 570.918,82 € und die Aufwendungen 541.672,39 €. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss mit 29.246,43 € wird wie folgt verwendet:

Abführung an den Haushalt der Gemeinde                            25.000,00 €

Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag)                           4.246,43 €.

Durch die Gewinnabführung an den Gemeindehaushalt entsteht eine Kapitalertragssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) von 3.956,25 € - Steuerschuldner hierfür ist der Gemeindehaushalt.

Auf die öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses im Mitteilungsblatt 25/2015 wird hingewiesen.

TOP 4
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zum 31.12.2014 gemäß § 16 III S. 2 EigBG festgestellt. Der Bemessungszeitraum der geltenden Gebührenkalkulation für das abgelaufene Wirtschaftsjahr lief vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014; damit umfasst der Bemessungszeitraum 2 Kalenderjahre. Ein gebührenrechtliches Ergebnis kann erst zum Ende des Bemessungszeitraumes festgestellt werden. Für die Kalenderjahre 2013 und 2014 wurden einheitliche Gebührensätze festgelegt. Bei mehrjähriger Gebührenbemessung ist nicht das Ergebnis des einzelnen Jahres, sondern das Ergebnis des gesamten Bemessungszeitraumes ausgleichsfähig bzw. ausgleichspflichtig gegenüber dem Gebührenzahler.

Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse ist auch zu berücksichtigen, wie sich dieses auf die Kostenträger Schmutzwasser und Niederschlagswasser (Regenwasser) aufteilt, da zwei getrennte Gebührensätze erhoben werden. Ohne Berücksichtigung einer Verrechnung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren schloss das Wirtschaftsjahr 2013 mit einem positiven Betriebsergebnis (Jahresgewinn) in Höhe von + 4.782,41 € ab. Das Wirtschaftsjahr 2014 schloss mit einem Jahresergebnis von insgesamt +29.609,10 € ab.

In Summe wurde damit im Gebührenbemessungszeitraum ein Überschuss von 34.391,51 € erwirtschaftet. Allerdings ist gebührenrechtlich ein Ausgleich von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren mit 129.415,28 € vorzunehmen. In der Folge ergibt sich nun im Bemessungszeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2014 ein gebührenrechtlicher Überschuss von 163.806,80 €. Dieser Überschuss ist innerhalb von 5 Jahren wieder mit dem Gebührenzahler zu verrechnen. Die Erstattungsbeträge werden jeweils in die Gebührenkalkulationen eingestellt und wirken dadurch gebührenmindernd.

Die veranlagte Schmutzwassermenge betrug 2014 rd. 243.900 m³. In 2013 waren es nur rd. 240.600 m³. Zur Niederschlagswassergebühr wurden 530.578 m² an versiegelter und befestigter Fläche herangezogen.              

Auf die öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses im Mitteilungsblatt 25/2015 wird hingewiesen.

TOP 5
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Produktplan
Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wird zum 01.01.2016 eingeführt. Die Haushaltsgliederung hat künftig produktorientiert zu erfolgen. Dem Gemeinderat wurde die neue Haushaltsstruktur vorgestellt. Er nahm diese zur Kenntnis. 

TOP 6
Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Mühlstraße“
Änderungsbeschluss
Feststellung des Änderungsentwurfs
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Mühlstraße“.

Wir verweisen auf die öffentliche Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt.

TOP 7
Beschluss über die Annahme und Weitergabe von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Weitergabe einer Spende für die Bücherei zu und bedankte sich sehr herzlich bei der Spenderin.